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Samtgemeindepokal der SG Thedinghausen

Bedingungen
 

  1. Geschossen wird auf  KK -  50 Meter Stand.
    Wenn kein KK- Stand zur Verfügung steht, kann alternativ mit LG geschossen werden.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Schützenvereine der Samtgemeinde Thedinghausen.
    Jeder Verein darf nur 1 Mannschaft stellen.
  3. Das Startgeld beträgt 8,- € und ist an den austragenden Verein zu zahlen.
  4. Eine Mannschaft besteht aus 6 Schützen / Damen ab 21 Jahren ( Gemischte Mannschaften sind zugelassen )
  5. Es darf mit den vom DSB zugelassenen Auflagekeilen oder mit Handstoppern geschossen werden. Die Montage hat vorschriftsmäßig zu erfolgen.
    Optische Hilfsmittel sind zugelassen.
  6. Es wird mit sog. „Langer Auflage“ ( gestreckter Arm)  geschossen.  Jeder Schütze / Dame erhält maximal 3 Probe- und 5 Wertungsschüsse.
  7. Jeder Schütze bzw. Verein stellt seine Munition selbst.
  8. Die Auswertung bei  Wettkämpfen mit LG für Einzelsieger erfolgen nach Zehntel- Ring Wertung.
  9. Der Pokalsieger erhält den SG- Wanderpokal.
    Der Vorjahressieger erhält einen Erinnerungsteller.
    Die 3 besten Einzelschützen / Damen erhalten eine Medaille.
    Die Medaillen, Pokal und Erinnerungsteller sind in Absprache mit dem Wettkampfleiter durch den austragenden Verein zu beschaffen.
  10. Die austragenden Vereine werden in alphabetischer Reihenfolge festgelegt.
     
    Stand :16.01.2018

 

 

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